M. Luther-Von der Freiheit eines Christenmenschen

Das Einssein mit der Natur an einem solchen Abend gibt viel Kraft
Sonnenuntergang am Meer

 

Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan.

Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.

Der doppelte Aspekt der Freiheit ist in der doppelten Natur des Menschen(Leib-Seele-Dualismus) begründet:

Der gläubige Mensch (kann mit dem Gewissen identifiziert werden) ist in Christus frei und erneuert- der Mensch in Fleisch und Blut dagegen wird leiblicher und alter, äußerlicher Mensch genannt.

Die Kluft zwischen der Freiheit in Christus und  unfreiem Willen, der den Körper treibt, werden in Glauben und Dienstbarkeit überwunden. Aber kein äußeres Ding oder Werk kann den Menschen innerlich befreien.

Gebote allein können zwar den rechten Weg vorgeben, aber die nötige Stärke, ihn zu gehen, gibt nur der Glaube. Der Glaube jedoch muss eingeübt werden.

Letztlich verweisen die Gebote auf das Unvermögen, sie einzuhalten, und daher auf die Notwendigkeit, durch den Glauben an Christus gerechtfertigt zu werden.

Was Gebote nicht bewirken, der Glaube kanns!

Glaubst du, so hast du, glaubst du nicht, so hast du nicht.

Also geben die Zusagen Gottes, was die Gebote erfordern, und vollbringen, was die Gebote heißen.

Der Glaube vereinigt die Seele in einer Art Heiliger Hochzeit mit Gott. Und sie wird so aller göttlichen Tugenden teilhaftig.

Andererseits sind wir aufgrund unserer irdischen Gebundenheit Knechte- haben uns der Notwendigkeit der Existenz zu stellen. So geschiehts, dass der Mensch seines eigenen Leibes halber kann nicht müßig gehen. Doch ist dieses Werk freiwillig und nicht, um gerechtfertigt zu werden.

Und wie sieht die Liebe zum Nächsten aus? Sie stellt die Frage: „ Was tut diesem not?“ Dieser Gedanke wie die daraus folgenden Werke machen uns zu Knechten. Wenn auch freiwillig.

Ein Christenmensch lebt nicht in sich selbst, sondern in Christus durch den Glauben, im nächsten durch die Liebe, im Körper durch Tätigkeit.